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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,38254
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20 B ER (https://dejure.org/2020,38254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2020 - L 21 AS 753/20 B ER (https://dejure.org/2020,38254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2020 - L 21 AS 753/20 B ER (https://dejure.org/2020,38254)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20
    Der erforderliche Anordnungsanspruch ist nicht glaubhaft gemacht, solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt, um sein menschenwürdiges Existenzminimum, insbesondere was den Regelbedarf betrifft, sicherzustellen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13 B ER, L 9 AS 2291/13 B - , juris).

    Da nach Ausschöpfung der möglichen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen somit ungeklärt geblieben ist, ob die Zeugin C - neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit - ggf. über weiteres Einkommen oder über zu berücksichtigenden Vermögen im Sinne des § 12 SGB II verfügt, ist eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast zu treffen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13 B ER, L 9 AS 2291/13 B -, Rn. 14 juris).

    Diese fällt - einstweilen - zu Lasten des Antragstellers aus, der die materielle Beweislast (Feststellungslast) bezüglich des Bestehens und des Umfangs seiner Hilfebedürftigkeit bzw. Leistungsberechtigung zu tragen hat (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13 B ER, L 9 AS 2291/13 B -, Rn. 14 juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 15 AS 139/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20
    Auch für die Anwendung von § 7 Abs. 3a) SGB II kommt es insoweit neben dem Fehlen oder der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft darauf an, dass wenigstens ein Partner das Eheband lösen will (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - L 15 AS 139/09 -, Rn. 23 juris).

    Nicht das Getrenntleben, sondern der nach außen erkennbare Trennungswille fehlt, wenn die Ehegatten nach vollzogener Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft auf Dauer gemeinsam in der Ehewohnung verbleiben, ohne dass mindestens einer von ihnen erkennbar die Scheidung anstrebt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - L 15 AS 139/09 -, Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1987 - 4 B 352/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20
    Getrenntes Schlafen und getrenntes Essen reichen insoweit regelmäßig nicht aus, wenn die Ehegatten nach der behaupteten Trennung weiterhin in der Ehewohnung leben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.11.1987 - 4 B 352/87 - juris).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 21 AS 753/20
    Neben einer räumlichen Trennung setzt ein Getrenntleben einen Trennungswillen voraus (Bundessozialgericht, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R - Rn. 13 juris).
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